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Abfallarten
gem. Bau- und Abbruchabfälle = Baumischabfall 170904
alle auf den Bauvorhaben anfallende Abfälle wie: Styropor, Folie, Bauschutt, Pappe, Rigips, Holz (frei von gefährlichen Stoffen), Gips, Ytong, Ofenschutt oder sonstiger Abfall, sofern es sich nicht um Abfälle mit gefährlichen Anhaftungen, wie Dachpappe, Asbest usw. handelt ( keine Flüssigkeiten)
Bauschutt sortenrein = Bauschutt 170102
entweder Steine oder Mauersteine oder Ziegel, mineralischer Putz ( keine Fliesen, Ytong, Rigips oder Ofenschutt) Ofenschutt ist Baumischabfall
Bauschutt, mineralisch + gemischt = Bauschutt 170107
Gemische aus mineralischem Bauschutt, wie Steine, Fliesen, Zigel. (Kein Ytong oder Rigips)
Bau- und Abbruchholz =
Holz 170201 Holz frei von Schutzanstrichen und Lacken (keine Außenhölzer)
Holz mit gefährlichen Stoffen 170204*
lackierte Hölzer, Hölzer mit Schutzanstrichen, Hölzer aus dem Außenbereich, Dachbalken, Fensterrahmen, Türen usw.
Beton 170101
Beton oder Estrich mit und ohne Bewehrung mit einer max. Kantenlänge von 50x50x 50 cm
Bodenaushub 170504
Boden ohne Lehmanteile und ohne Steine
Gartenabfälle 200201
Strauch- und Astwerk, Rasenschnitt, kleine Wurzeln - Baumstämme müssen separat angefragt werden
Sperrmüll
Abfälle aus Wohnungsauflösungen, Kellerentrümplungen, aber keine Batterien, Kühlschränke, Lacke oder FCKW-haltigen Abfälle
Fußbodenbeläge (auch PVC) / Polster
Abfälle mit gefährlichen Stoffen
z. B. Dachpappe oder
Asbesthaltige Abfälle | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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