Klaus Kroll
Entsorgungsfachbetrieb e.K.
Was ist Was
Abfallarten
 
gem. Bau- und Abbruchabfälle = Baumischabfall                       170904
alle auf den Bauvorhaben anfallende Abfälle wie:    Styropor, Folie, Bauschutt, Pappe, Rigips, Holz (frei von gefährlichen Stoffen), Gips, Ytong, Ofenschutt oder sonstiger Abfall, sofern es sich nicht um Abfälle mit gefährlichen Anhaftungen, wie Dachpappe, Asbest usw. handelt ( keine Flüssigkeiten)
 
Bauschutt sortenrein =                         Bauschutt                                 170102
entweder  Steine oder Mauersteine oder Ziegel, mineralischer Putz ( keine Fliesen,  Ytong, Rigips oder Ofenschutt) Ofenschutt ist Baumischabfall
 
Bauschutt, mineralisch + gemischt  =               Bauschutt                                 170107
Gemische aus mineralischem Bauschutt, wie Steine, Fliesen, Zigel. (Kein Ytong oder Rigips)
 
Bau- und Abbruchholz =
Holz                                            170201
Holz frei von Schutzanstrichen und Lacken (keine Außenhölzer)
 
Holz mit gefährlichen Stoffen                                        170204*
 lackierte Hölzer, Hölzer mit Schutzanstrichen, Hölzer aus dem Außenbereich, Dachbalken, Fensterrahmen, Türen  usw.
 
Beton                                           170101
Beton oder Estrich mit und ohne Bewehrung mit einer max. Kantenlänge von 50x50x 50 cm
 
Bodenaushub                              170504
  Boden ohne Lehmanteile und ohne Steine
 
Gartenabfälle                               200201
 Strauch- und Astwerk, Rasenschnitt, kleine Wurzeln -   Baumstämme müssen separat angefragt werden
 
Sperrmüll
Abfälle aus Wohnungsauflösungen, Kellerentrümplungen, aber keine Batterien, Kühlschränke, Lacke oder FCKW-haltigen Abfälle
Fußbodenbeläge (auch PVC) / Polster
 
Abfälle mit gefährlichen Stoffen
z. B. Dachpappe oder
Asbesthaltige Abfälle
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