Klaus Kroll
Entsorgungsfachbetrieb e.K.
aktuelle Informationen

ACHTUNG – Bitte beachten

aus gegebenem Anlass machen wir Sie nochmals auf die folgende Sachlage aufmerksam:

Für Container/Mulden, die auf öffentlichem Straßenland, länger als 10 Kalendertage, für Sie  gestellt werden brauchen Sie eine Sondernutzungserlaubnis vom zuständigen Bezirksamt/Tiefbauamt. Diese muss vor der Gestellung beantragt und uns in Kopie zugesandt werden. Dies betrifft ebenfalls Container die größer als 7 cbm sind. Für diese Container muss generell  und ohne Ausnahme eine Sondernutzungserlaubnis vom jeweiligen Bezirksamt vor der Containerstellung bei uns vorliegen. Container bis 7 cbm, die maximal 10 Kalendertage auf öffentlichem Straßenland gestellt wurden, werden von uns automatisch angemeldet. Bitte beachten Sie hierbei aber, wenn der Zeitraum überschritten wird, so sind Sie in der Pflicht danach eine Sondernutzung zu beantragen. Außerhalb von Berlin müssen alle Container grundsätzlich von Ihnen angemeldet werden.!! Es gilt die Faustregel: Container dürfen immer dann auf öffentlichem Straßenland abgestellt werden, wenn dort ein PKW parken dürfte.

 

NEU :   Haltevortsschilderservice

Halteverbotszonen für Berlin

  • Sie renovieren und benötigen Platz für einen Bauschutt-Container?
  • Sie ziehen um und benötigen Platz für einen Möbelwagen?
  • Die Parksituation ist katastrophal und lässt keinen Platz für Ihr Vorhaben?
  • Unsere Lösung für Sie — die Halteverbotszone!

Die Halteverbotszone schafft Platz, wo sonst fremde Fahrzeuge parken und erlaubt Ihnen die Nutzung dieser Fläche für die Aufstellung Ihres Containers oder die Durchführung Ihres Umzuges.

Nutzen Sie unsere Dienste für die Beantragung und Einrichtung der Halteverbotszone, damit Sie sich um Ihre Renovierung oder den Umzug kümmern können.

Rufen Sie uns an unter unserer Service-Hotline 030/747 27 27

 

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Bitte sprechen Sie uns mindestens 8 Werktage vor Gültigkeitsbeginn an.
  • Bitte teilen Sie uns mit, wann und wo Sie eine Beschilderung wünschen.
  • Wir kümmern uns zusammen mit unserer Partnerfirma um die Anmeldung der Halteverbotszone bei der zuständigen Behörde.
  • Wir reichen Ihnen die erteilte Genehmigung weiter (Bitte halten Sie die Genehmigung und einen gültigen Personalausweis am Umzugs- bzw. Containeraufstelltag bereit).
  • Unsere Partnerfirma  richtet die Halteverbotszone ein und stellt die Beschilderung auf.
  • Für den Fall, dass ein KFZ zum Gültigkeitszeitraum in der Halteverbotszone abgestellt steht, können Sie dieses KFZ kostenpflichtig abschleppen lassen; was aber mit der Polizei vor Ort abzustimmen ist und leider nicht immer erreicht werden kann. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf das Abschleppen. Der Falschparker ist zwar zum Schadensersatz an Sie verpflichtet, Sie müssen aber die Abschleppkosten zunächst verauslagen.
  • Zum vereinbarten Zeitpunkt holt unsere Partnerfirma die Beschilderung wieder ab.

Rechtliche Aspekte

Grundlage der Einrichtung der Halteverbotszone ist die StVO. Das Parken oder Halten in mit Halteverbotszeichen gekennzeichneten Bereichen ist verboten. Wenn Sie eine behördliche Genehmigung erhalten, für einen Umzug oder eine Baustelle eine Halteverbotszone einrichten zu dürfen, gilt diese Beschilderung wie herkömmliche, fest montierte Verkehrsschilder.

Zwingend erforderlich ist:

  • Die Aufstellung muß genehmigt sein.
  • Alle Fristen und Vorschriften müssen bei der Aufstellung eingehalten werden
  • Die aufgestellten Verkehrszeichen entsprechen in Beschaffenheit, Aufstellart und Aufstellort der StVO.

Nach der StVO gilt:

  • Grundsätzlich ist der Fahrer eines Fahrzeugs für Verstöße gegen die Verkehrsregelungen verantwortlich. Geschehen diese mit Wissen des Halters oder kann der Fahrer nicht ermittelt werden, wird der Fahrzeughalter zur Haftung herangezogen.
  • Wenn ein Fahrzeug verkehrswidrig und/oder -behindernd abgestellt wird, ist die Polizei berechtigt, das Fahrzeug abschleppen zu lassen. Bei Schäden, die dabei am Fahrzeug entstehen, haftet demnach der unmittelbare Verursacher und nicht die Polizei oder sonstige Dritte, also nicht Sie als Auftraggeber.

Informationen zu Sondernutzungsgenehmigungen:

Wir haben eine Genehmigung des Landes Berlin Container bis zu 10 Kalendertage auf öffentlchem Staßenland zu stellen. Das wird jeweils von uns aus beim zuständigen Bezirksamt (Bürgeramt) angemeldet.
Bei mehr als 10 Tagen Nutzung muss der Grundeigentümer selbst die städtischen Gebühren tragen. Information erhalten Sie hierfür bei ihrem Bezirksamt (Bürgeramt). Dazu bitte auf den entsprechenden Link klicken.

Bürgerämter:

Charlottenburg-Wilmersdorf

Friedrichshain-Kreuzberg

Lichtenberg

Marzahn-Hellersdorf

Mitte

Neukölln

Pankow

Reinickendorf

Spandau

Tempelhof-Schöneberg

Treptow-Köpenick

Zehlendorf

 

 ACHTUNG:
Bei gefährlichen Abfällen, wie Dachpappe, Asbest o.ä. gibt es neue Reglungen für die Nachweisführung. Entsorgung für gefährliche Abfälle wird nur noch auf dem elektronischen Weg durchgeführt. Bei Mengen über 20 to. pro Bauvorhaben und Jahr müssen eigene Kartenlesegeräte und Signaturkarten vorhanden sein und man muss am elektronischen Nachweisverfahren teilnehmen und angemeldet sein.


Für alle Abfallarten, außer gefährliche Abfälle, wie Dachpappe, Asbest, Eternit usw. werden pro 100 Kubikmeter Umsatz im Monat * 10 % Rabatt, nur zur Verrechnung und auf Antrag, gewährt.


 


 


* jeweils vom 01. bis zum letzten Tag eines Monats z. B. 01.06. - 30.06 oder 01.07. - 31.07.

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