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Wichtige Informationen
 

 

 ACHTUNG:

 

Hinweise zum Datenschutz

Um transparent zu sein, sind hier die Informationen was mit Ihren Daten passiert. Wir speichern Ihre Daten ausschließlich für die Nutzung unseres Betriebsablaufes. Folgende Daten werden gespeichert: Firmenname, Mitarbeiternamen, dazugehörige Handynummern und Telefonnummern, Anschriften, Bankverbindungen (wenn Lastschrift erfolgt), Emailadressen und Webistes.

Was passiert mit Ihren Daten: Wir verarbeiten Ihre Daten in einem speziellen Programm, zu welchem ausschließlich 2 Personen Zugriff haben. Dieses Programm ist Passwort geschützt, wird nicht in einer Cloud , sondern nur auf einer externen Festplatte, die verschlossen ist, gespeichert. Ausschließlich die Rechnungsdaten werden an unser Steuerbüro weitergeleitet, welches natürlich den aktuellen Datschutzbestimmungen unterliegt. Auch unsere Mitarbeiter werden in Punkto Datnschutz geschult. Weiterhin wird das Programm inkl. aller Daten vom IT-Mitarbeiter nur zu Programmierungsarbeiten verwendet. Dieser hat sich verpflichtet die Daten NICHT zu speichern bzw. an unbefugte Dritte weiterzugeben. Unsere Mitarbeiter nutzen ausschließlich die Namen Ihrer Mitarbeiter und die dazugehörigen Handynummern. Bitte beachten Sie, dass wir Whatsapp benutzen. Sie stimmen automatisch der Nutzung zu bis zum Widerruf.

An wen werden Ihre Daten weitergegeben: Grundsätzlich erst einmal an NIEMANDEN. Ihre Firmenansschriften werden im Zusammenhang mit der Rechnungslegung an unser Steuerbüro weitergegeben. Bitte beachten Sie, dass wenn Sie mit WhatsApp mit uns kommunizieren, Sie im Handy gespeichert werden und die Kontakte auch bei WhatsApp gespeichert werden. Hierauf haben wir keinen Einfluss. Durch die Nutzung von WhatsApp erklären Sie sich grundsätzlich damit einverstanden.

Wie lange speichern wir Ihre Daten: Nur solange diese benötigt werden um Geschäftsabläufe zu sichern, Werbung zu versendenund den gesetzlichen Vorgaben Folge zu leisten. Dies bedeutet im Maximalfall 10 Jahre. Sie haben natürlich die Möglichkeit jederzeit zu widersprechen. Hierfür genügt eine einfach email oder ein Anschreiben und wir werden Ihre Daten, soweit es möglich ist, vernichten.

Wie werden Ihre Daten vernichtet: Im Programm werden die Daten einfach gelöscht. Schriftliche Unterlagen werden der Aktenvernichtung zugeführt

Für weitere Fragen zum  Datenschutz können Sie sich vertrauensvoll an unser Büro wenden. Siehe hierzu auch die Datenschutzbestimmungen auf unserer Unterseite

 

Hilfestellung für die Handhabung von Containern

 

Für alle Container bis 7 cbm gilt folgende Faustregel:

               Dort wo ein PKW kostenlos parken darf, darf auch ein Container

               abgestellt werden.. Gilt für alle Container bis 7 cbm Größe

 

   öffentliches Straßenland.

         Im öffentlichen Straßenland dürfen Container bis 7 cbm

         max. 10 Kalendertage ohne weitere Genehmigung abgestellt werden.

         Jeder Zeitraum danach bedarf einer Sondernutzungserlaubnis.

         Anders ist es im Berliner Umland. Dort dürfen die Container generell

         NICHT OHNE Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichem Straßenland

         abgestellt werden

 

Parkraumbewirtschaftung

         Da es sich bei der Parkraumbewirtschaftung um kostenpflichtige

         Parkplätze handelt, dürfen auch Container dort nicht ohne weiteres

         abgestellt werden. Hier bedarf es generell im Voraus einer

         Sondernutzungserlaubnis

 

Wer beantragt die Sondernutzungserlaubnis

               Die Sondernutzungserlaubnis muss immer vom Bauherren bzw. der

               ausführenden Baufirma beim zuständigen Tiefbauamt beantragt werden.

 

Wie lange dürfen Sie die Container behalten :

               Wenn die o.g. Auflagen berücksichtigt sind, spricht nichts gegen eine

               Dauernutzung der Container. Da diese aber unser Arbeitsmaterial sind,

               setzen wir eine regelmäßige Leerung bzw. einen regelmäßigen Austausch

               durch unser Unternehmen voraus.

 

Was bedeutet regelmäßig:

               Regelmäßig bedeutet bei uns 20 Kalendertage. Nach diesem Zeitraum

               müssen wir leider eine Standgebühr von 5,00 € pro Kalendertag

               berechnen. Hierfür ein Beispiel: Sie bekommen einen Container am 01.09

               und benötigen für die Befüllung 24 Tage. Dies bedeutet,  dass für den 

               Container ab dem 21. Tag bis zum einschließlich 24. Tag eine Gebühr

               von 20,00 € erhoben werden würde. Wird der Container vor dem 20.

               Kalendertag getauscht oder geleert, so entfällt diese Gebühr. Jede

               Leerung/Tauschen  in dem Zeitraum von 20 Tagen unterbricht natürlich

               die Berechnung.

 

 

Die Position Bauschutt nicht wiederverwertbar wird durch gem. Bau- und Abbruchabfälle ersetzt


Bei gefährlichen Abfällen, wie Dachpappe, Asbest o.ä. gibt es neue Reglungen für die Nachweisführung. Entsorgung für gefährliche Abfälle werden nur noch auf dem elektronischen Weg durchgeführt. Bei Mengen über 20 to. pro Bauvorhaben und Jahr müssen eigene Kartenlesegeräte und Signaturkarten vorhanden sein und man muss am elektronischen Nachweisverfahren teilnehmen und angemeldet sein.

Des Weiteren sind die folgenden Auflagen zu beachten und gesondert zu erfragen:

 KEINE Anahme von Dachpappe,  Styropor/Styrodur o.ä.

Dämmmaterial (KMF, Dämmwolle) MUSS in reißfesten PE-Säcken verpackt werden

Asbest (Momentan keine Annahme) MUSS ebenfalls verpackt werden. Hierzu bieten wir Ihnen, kostenpflichtig, BigBags an. Die Abmessungen von Asbestplatten dürfen die folgenden Masse nicht überschreiten: L x B x H = 250 x 150 x 80 cm

 

 

 

NEU :   Halteverbotsschilderservice

 

Halteverbotszonen für Berlin

  • Sie renovieren und benötigen Platz für einen Bauschutt-Container?
  • Sie ziehen um und benötigen Platz für einen Möbelwagen?
  • Die Parksituation ist katastrophal und lässt keinen Platz für Ihr Vorhaben?
  • Unsere Lösung für Sie —die Halteverbotszone!

Die Halteverbotszone schafft Platz, wo sonst fremde Fahrzeuge parken und erlaubt Ihnen die Nutzung dieser Fläche für die Aufstellung Ihres Containers oder die Durchführung Ihres Umzuges.

Nutzen Sie unsere Dienste für die Beantragung und Einrichtung der Halteverbotszone, damit Sie sich um Ihre Renovierung oder den Umzug kümmern können.

Rufen Sie uns an : Unserer Service-Hotline 030 747 27 27

 

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Bitte sprechen Sie uns mindestens 10 Werktage vor Gültigkeitsbeginn an.
  • Verlängerungen müssen mindestens 2 Wochen vorher angezeigt werden
  • Bitte teilen Sie uns mit, wann und wo Sie eine Beschilderung wünschen.
  • Wir kümmern uns zusammen mit unserer Partnerfirma um die Anmeldung der Halteverbotszone bei der zuständigen Behörde.
  • Wir reichen Ihnen die erteilte Genehmigung weiter (Bitte halten Sie die Genehmigung und einen gültigen Personalausweis am Umzugs- bzw. Containeraufstelltag bereit).
  • Unsere Partnerfirma  richtet die Halteverbotszone ein und stellt die Beschilderung auf.
  • Für den Fall, dass ein KFZ zum Gültigkeitszeitraum in der Halteverbotszone abgestellt steht, können Sie dieses KFZ kostenpflichtig abschleppen lassen; was aber mit der Polizei vor Ort abzustimmen ist und leider nicht immer erreicht werden kann. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf das Abschleppen. Der Falschparker ist zwar zum Schadensersatz an Sie verpflichtet, Sie müssen aber die Abschleppkosten zunächst verauslagen.
  • Zum vereinbarten Zeitpunkt holt unsere Partnerfirma die Beschilderung wieder ab.

Rechtliche Aspekte

Grundlage der Einrichtung der Halteverbotszone ist die StVO. Das Parken oder Halten in mit Halteverbotszeichen gekennzeichneten Bereichen ist verboten. Wenn Sie eine behördliche Genehmigung erhalten, für einen Umzug oder eine Baustelle eine Halteverbotszone einrichten zu dürfen, gilt diese Beschilderung wie herkömmliche, fest montierte Verkehrsschilder.

Zwingend erforderlich ist:

  • Die Aufstellung muß genehmigt sein.
  • Alle Fristen und Vorschriften müssen bei der Aufstellung eingehalten werden
  • Die aufgestellten Verkehrszeichen entsprechen in Beschaffenheit, Aufstellart und Aufstellort der StVO.

Nach der StVO gilt:

  • Grundsätzlich ist der Fahrer eines Fahrzeugs für Verstöße gegen die Verkehrsregelungen verantwortlich. Geschehen diese mit Wissen des Halters oder kann der Fahrer nicht ermittelt werden, wird der Fahrzeughalter zur Haftung herangezogen.
  • Wenn ein Fahrzeug verkehrswidrig und/oder -behindernd abgestellt wird, ist die Polizei berechtigt, das Fahrzeug abschleppen zu lassen. Bei Schäden, die dabei am Fahrzeug entstehen, haftet demnach der unmittelbare Verursacher und nicht die Polizei oder sonstige Dritte, also nicht Sie als Auftraggeber.

Informationen zu Sondernutzungsgenehmigungen:

Wir haben eine Genehmigung des Landes Berlin Container für Container bis 7 cbm diese bis zu 10 Kalendertage auf öffentlchem Staßenland zu stellen. Das wird jeweils von uns aus beim zuständigen Bezirksamt (Bürgeramt) angemeldet.
Bei mehr als 10 Tagen Nutzung muss der Grundeigentümer selbst die städtischen Gebühren tragen. Information erhalten Sie hierfür bei ihrem Bezirksamt (Bürgeramt). Dazu bitte auf den entsprechenden Link klicken.

Bürgerämter:

Charlottenburg-Wilmersdorf

Friedrichshain-Kreuzberg

Lichtenberg

Marzahn-Hellersdorf

Mitte

Neukölln

Pankow

Reinickendorf

Spandau

Tempelhof-Schöneberg

Treptow-Köpenick

Zehlendorf

 

 

 

Für alle Abfallarten, außer gefährliche Abfälle, wie Dachpappe, Asbest, Eternit usw. werden pro 100 Kubikmeter Umsatz im Monat * 10 % Rabatt, nur zur Verrechnung und auf Antrag, gewährt.

 

 

 

 

 

* jeweils vom 01. bis zum letzten Tag eines Monats z. B. 01.06. - 30.06 oder 01.07. - 31.07.

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